Aufgrund des neuen Waffengesetzes ist die Verwendung von einigen Rettungsmessern eigentlich Untersagt. Oberbrandrat Ullrich Cimolino (BF Düsseldorf) teilte im Forum von www.Feuerwehr.de mit, daß derzeit jedoch an einer Allgemeinverfügung für die Feuerwehren gearbeitet wird. Zur Zeit rät er zur folgender Verfahrensweise bei den betreffenden Rettungsmessern: "Auf jeden Fall nicht ersetzen, nicht einziehen, nicht vernichten "einfach weiter benutzen" und auf die Allgemeinverfügung warten."
"Die Polizeidienststellen sind informiert.", so Cimolino, der diese Information mündlich vom BKA erhalten hat, .